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HIS Renewables Gesellschaft mit beschränkter Haftung (HIS Renewables GmbH)
Siemensstraße 4
D - 64760 Oberzent
Tel. +49 (0) 60 68 / 93 14 400
Fax. +49 (0) 60 68 / 93 14 411
E-Mail info@his-solar.de
HIS RENEWABLES GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 06/2023
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1. Geltung
a. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
b. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich der Weiterweisung auf Klauselwerke des Bestellers und der Weiterverweisung des Bestellers auf Klauselwerke Dritter. Insbesondere widersprechen wir der subsidiären Geltung von Klauseln und Klauselwerken, auf die der Besteller Bezug nimmt.
c. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche rechtliche Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund.
d. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Klauseln unsere Leistungen ohne Vorbehalte erbringen.
e. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Verhältnis zu Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Vertragspartner
a. Vertragspartner der HIS RENEWABLES GmbH ist ausschließlich der Besteller, der die Bestellung erklärt hat und dem die Auftragserteilung bestätigt worden ist.
b. Die HIS RENEWABLES GmbH erbringt ihre Leistungen nur für den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Besteller. Eine Haftung gegenüber im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht namentlich als Besteller genannten Dritten wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Telefonische und mündliche Auskünfte
a. Telefonische und mündliche Auskünfte sind rechtlich unverbindlich.
b. Für verbindliche Auskünfte muss der mögliche Besteller die fraglichen Liefergegenstände schriftlich spezifizieren (z. B. Baumaße, Beschaffenheiten, besondere Anforderungen) und auch die angefragten Mengen und Lieferdetails (gewünschte Lieferzeit, Art der Versendung, Risikoübergang) schriftlich bekannt geben, da ansonsten eine tragfähige Überprüfung nicht möglich ist.
4. Angebot, Vorbehalte, Beschaffenheiten
a. Sämtliche Angebote der HIS RENEWABLES GmbH sind freibleibend.
b. Die Angebote der HIS RENEWABLES GmbH stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die HIS RENEWABLES GmbH verpflichtet sich den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückzuerstatten.
c. Die HIS RENEWABLES GmbH behält sich bei allen Angeboten ausdrücklich den Zwischenverkauf vor. Die HIS RENEWABLES GmbH verpflichtet sich den Besteller unverzüglich über die dann eingetretene Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückzuerstatten.
d. Die Angebote erfolgen unter dem Vorbehalt, dass der Besteller von dem Warenkreditversicherer als versicherungsfähig akzeptiert wird.
e. Die HIS RENEWABLES GmbH behält sich Irrtümer und Schreibfehler in den schriftlichen Angeboten vor.
f. Ist das Angebot mit einer Geltungsdauer versehen, erlischt das Angebot, wenn es nicht innerhalb der Frist angenommen wird.
g. Erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist eine Bestellung, ist die HIS RENEWABLES GmbH nicht verpflichtet, diese Bestellung anzunehmen. Insbesondere haben die in dem erloschenen Angebot genannten Lieferfristen und Preise keine Gültigkeit mehr.
h. Katalogware wird nur mit den im Katalog und aus den Datenblättern für das jeweilige Produkt ersichtlichen Beschaffenheiten angeboten, wobei die Datenblätter den für das Angebot maßgeblichen technischen Stand der Beschaffenheiten wiedergeben. Die HIS RENEWABLES GmbH behält sich technische Änderungen vor. Die Verwendung und die Eignung für einen bestimmten Zweck sind nicht Bestandteil des Angebotes.
i. Erfolgt eine Bestellung nach einem herzustellenden Erstmuster und erteilt der Besteller sodann die Erstmusterfreigabe, richten sich die Beschaffenheiten nach dem freigegebenen Erstmuster.
j. Der Besteller hat bei der weiteren Verwendung des Liefergegenstandes eigenverantwortlich die Einhaltung der maßgeblichen Normen, Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
5. Auftragsbestätigung
a. Der Vertrag mit der HIS RENEWABLES GmbH kommt mit Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande.
b. Wird keine Auftragsbestätigung erstellt, so bestimmt sich der Vertragsinhalt nach dem Angebot der HIS RENEWABLES GmbH.
6. Änderung der Bestellung, Stornierung
a. Eine Änderung der Bestellung wird nur wirksam, wenn sie von der HIS RENEWABLES GmbH schriftlich bestätigt wird.
b. Mit der Änderung der Bestellung verliert die ursprüngliche Lieferzeit ihre Gültigkeit.
c. Der Besteller ist zu einer Stornierung der Bestellung nicht berechtigt. Die HIS RENEWABLES GmbH kann trotz einer Stornierung durch den Besteller auf Abnahme der bestellten Liefergegenstände und Zahlung des vollständigen Kaufpreises bestehen.
7. Preise und Kosten, Vorkasse, Sicherheitsleistung
a. Die HIS RENEWABLES GmbH ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Insbesondere Neukunden werden nur nach Vorkasse beliefert.
b. Bei Auslandsgeschäften hat der Besteller nach Wahl der HIS RENEWABLES GmbH entweder Vorkasse zu leisten oder ein Dokumentenakkreditiv ohne Zahlungsziel zu stellen.
c. Bei den in den Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise EX WORKS, ohne Verpackung, ohne Porto, ohne Versicherung, ohne Verzollungskosten und ohne Versandkosten.
d. Verpackungs-, Versand-, Belade- und Entladekosten sowie mögliche Zölle, Steuern und Gebühren sind vom Besteller zu tragen.
e. Soweit nichts anderes vereinbart, hat der Besteller auch die Kosten der Frachtversicherung zu tragen.
f. Die jeweils gültige und anzuwendende Umsatzsteuer trägt der Besteller.
g. Der HIS RENEWABLES GmbH wird das Recht der Preisanpassung eingeräumt, sofern sich der Bezugspreis der HIS RENEWABLES GmbH gegenüber dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots durch nicht vorher vorhergesehene neue, zusätzliche, veränderte Zölle, Abgaben oder vergleichbare Kosten ändert. Der Nachweis hierfür ist durch die Vorlage von prüffähigen Unterlagen durch die HIS RENEWABLES GmbH zu führen. Der HIS RENEWABLES GmbH wird das Recht eingeräumt, den Preis der betroffenen Liefergegenstände entsprechend anzupassen oder die Bestellung zu stornieren. Für den Fall der Stornierung durch die HIS RENEWABLES GmbH verzichtet der Besteller auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen die HIS RENEWABLES GmbH. Dem Besteller wird im Fall der Preisanpassung das Recht eingeräumt, sich von dem Vertrag zu lösen.
h. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Der Besteller gerät ohne weitere Mahnung nach Überschreiten der mit ihm vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug. Ist mit dem Besteller keine gesonderte Zahlungsfrist vereinbart, gerät der Besteller 21 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Die HIS RENEWABLES GmbH ist bei Rechtsgeschäften, bei denen kein Verbraucher beteiligt ist, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Bekanntgabe durch die Deutsche Bundesbank) vom Besteller zu verlangen.
i. Zahlungen sind ohne Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
j. Die HIS RENEWABLES GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einer Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages:
a) eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse droht,
b) der Warenkreditversicherer das Limit für den Besteller kürzt oder streicht,
c) der Besteller nur noch Teilzahlungen leistet,
d) mit seinen bisherigen Zahlungen in Verzug gerät oder
e) die Zahlungen eingestellt hat.
7.1. Preisbildung für Kabel und Leitungen
a. In der deutschen Kabelbranche ist es handelsüblich wegen des hohen Metallanteils die Metallkosten („Metallzuschlag“) gesondert auszuweisen. Die HIS RENEWABLES GmbH ist deshalb berechtigt, die Metallkosten („Metallzuschlag“) gesondert auszuweisen. Im internationalen Geschäftsverkehr bleibt es der HIS RENEWABLES GmbH unbenommen, Vollkostenpreise anzubieten.
b. Metallberechnung Kupfer:
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, enthalten die Nettopreise „Kupfer“ eine Kupferbasis von EUR 150,- für 100 kg Kupfer. Ausgenommen sind Erdkabel: Cu Basis 0 und Telefonkabel: Cu Basis: € 100.
c. Die Abrechnung erfolgt zur tagesgültigen LME Börsennotierung, die börsentäglich in Tonnen und US$ fixiert wird. Die Umrechnung in kg und € erfolgt täglich auf Basis des BFIX Frankfurt. Für die Kathodenzuschläge nutzen wir bis auf Weiteres die marktüblichen Zuschläge. Zuzüglich werden 1,0% Bezugs- und Beschaffungskosten berechnet.
d. Andere Metallzuschläge (z. B. Aluminium, Nickel, Blei) werden analog der Kupferabrechnung gehandhabt. Basis sind die Werte aus unseren Angeboten. Alle Metallzuschläge gelten rein netto.
7.2. Mindestauftragswert, Zuschlag
a. Wir sind nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen, bei denen der Nettopreis unter 150,- Euro liegt.
b. Bei Aufträgen unterhalb des Mindestauftragswertes behält sich die HIS RENEWABLES GmbH einen Mindermengenzuschlag vor.
7.3. Fracht- und Versandkosten
a. Die Lieferbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
b. Die Kosten für Lieferungen ins Ausland sind vom Besteller zu tragen und werden im jeweiligen Angebot festgelegt.
7.4. Verpackungskosten
a. Die Versandverpackungen werden berechnet oder leihweise zur Verfügung gestellt. Die Lieferung auf Euro-Paletten erfolgt im Austausch. Einwegverpackungen und Einwegfässer werden berechnet und können nicht zurückgenommen werden.
8. Liefermengen
a. Die Lieferung erfolgt wie in unserer Auftragsbestätigung angegeben. Teillieferungen sind ausdrücklich als zulässig anerkannt.
9. Rücknahme, Rücknahmekosten
a. Der Besteller hat keinen Anspruch darauf, mangelfrei gelieferte Ware zurückzugeben.
b. Erklärt sich die HIS RENEWABLES GmbH ausnahmsweise dazu bereit, Liefergegenstände zurückzunehmen, so ist zunächst der Zustand der Ware zu ermitteln. Zu diesem Zweck hat der Besteller die Liefergegenstände auf eigene Kosten an die HIS RENEWABLES GmbH zurückzusenden. Die HIS RENEWABLES GmbH wird nach Erhalt die Menge und den Zustand der zurückgesandten Liefergegenstände überprüfen.
c. Unter Berücksichtigung des Alters und des Zustandes wird die HIS RENEWABLES GmbH ein Rücknahmeangebot unterbreiten.
d. Nimmt der Besteller das Rücknahmeangebot an, wird die HIS RENEWABLES GmbH den Rücknahmepreis entweder dem Besteller gutschreiben oder ausbezahlen.
e. Nimmt der Besteller das Rücknahmeangebot nicht an, hat er die von ihm angebotenen Liefergegenstände auf eigene Kosten wieder abzuholen. Erfolgt innerhalb von einem Monat trotz Aufforderung keine Abholung, ist die HIS RENEWABLES GmbH berechtigt, die fraglichen Gegenstände verschrotten zu lassen und dem Besteller in Rechnung zu stellen.
10. Leistungsverweigerungsrecht, Zurückbehaltung, Aufrechnung
a. Das Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers (Einrede des nicht erfüllten Vertrages) ist ausgeschlossen, soweit der Besteller Vorkasse zu leisten oder ein Akkreditiv zu stellen hat.
b. Zurückbehaltungsrechte nach § 273 BGB bestehen nur für fällige und voll wirksame Ansprüche:
a) entweder aus derselben Bestellung oder
b) sofern die Bestellung als eine Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
c. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
d. Eine fällige, sich in einem Rechtsstreit befindliche und entscheidungsreife Forderung wird einer unbestrittenen Forderung gleichgestellt.
11. Eigentumsvorbehalt, Widerspruch gegen Weiterveräußerung, Verbrauch und Verarbeitung, Eigentum an Werkzeugen
a. Die HIS RENEWABLES GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum vollständigen und bedingungslosen Ausgleich des Rechnungsbetrages für den jeweiligen Liefergegenstand vor.
b. Die HIS RENEWABLES GmbH behält sich das Eigentum und die Urheberrechte an sämtlichen Kostenvoranschlägen, Unterlagen, Informationen, Zeichnungen und Mustern vor, die die HIS RENEWABLES GmbH dem Besteller zur Verfügung gestellt hat. Nutzungsrechte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der HIS RENEWABLES GmbH.
c. Die HIS RENEWABLES GmbH widerspricht hiermit der Weiterveräußerung, dem Verbrauch und der Verarbeitung vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Dies gilt insbesondere auch für den Insolvenzverwalter des Bestellers.
d. Führt eine Handlung des Bestellers zu einem Untergang des Vorbehalts-eigentums der HIS RENEWABLES GmbH oder wird die Rückgabe durch diese Handlung unmöglich, so begründet dies einen Schadensersatzanspruch gegen den Besteller. Neben dem Besteller haften bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter persönlich auf Schadensersatz.
e. Der Besteller verpflichtet sich, die HIS RENEWABLES GmbH unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware zu informieren. Darüber hinaus hat der Besteller den Dritten über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.
f. Der Besteller tritt der HIS RENEWABLES GmbH für den Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung der Kaufpreisansprüche die ihm aus den Geschäften mit seinen Kunden erwachsenen Forderungen zur Sicherheit ab. Die HIS RENEWABLES GmbH nimmt diese Sicherheitsabtretungen an.
g. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt die HIS RENEWABLES GmbH unmittelbar Eigentum an der neu hergestellten Sache. Diese gilt nunmehr als Vorbehaltsware.
h. Übersteigt der Wert der Sicherung der Ansprüche die offenen Kaufpreisansprüche der HIS RENEWABLES GmbH um mehr als 20 %, so hat die HIS RENEWABLES GmbH auf Verlangen des Bestellers nach der Wahl der HIS RENEWABLES GmbH Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
i. Sofern die Übertragung des Eigentums an Werkzeugen, die vom Lieferer speziell für die Herstellung der an den Besteller zu liefernden Waren hergestellt oder beschafft werden, nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist, bleiben diese Werkzeuge Eigentum des Lieferers. Der Besteller erwirbt auch bei vollständiger Vergütung der Herstellungskosten für diese Werkzeuge keinen Anspruch auf eine Übereignung der Werkzeuge selbst.
12. Lieferfrist, Lieferverzug
a. Bei sämtlichen Angaben zum Lieferdatum handelt es sich um circa-Angaben. Die Überschreitung eines circa-Datums führt weder zur Fälligkeit noch zum Lieferverzug.
b. Die HIS RENEWABLES GmbH ist auch zu Teillieferungen berechtigt. Die HIS RENEWABLES GmbH gerät bezogen auf die rechtzeitig erfolgten Teillieferungen nicht in Verzug.
c. Die Lieferfrist ist mit der termingerechten Übergabe an den Frachtführer eingehalten.
d. Die Fälligkeit der Lieferung wird erst durch das Setzen einer angemessenen Frist herbeigeführt. Die Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.
e. Die HIS RENEWABLES GmbH kommt erst durch eine Mahnung in Verzug, die nach der Fälligkeit der Lieferung erfolgt. Die Mahnung hat schriftlich zu erfolgen.
f. In Fällen von Force Majeure (siehe Ziffer 19) verlängern sich die Lieferfristen angemessen.
g. Kann die Lieferung nicht erfolgen, weil die HIS RENEWABLES GmbH selbst nicht beliefert worden ist, ist die HIS RENEWABLES GmbH berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag bezogen auf die betroffenen Liefergegenstände zu erklären. Die Ansprüche des Bestellers beschränken sich in diesem Fall auf die Rückzahlung möglicher Zahlungen des Bestellers. Weitere Ansprüche des Bestellers sind in dem Fall der unterbliebenen Selbstbelieferung ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort, Gefahrübergang
a. Erfüllungsort ist der Sitz der HIS RENEWABLES GmbH in 64760 Oberzent, Deutschland.
b. Mit der Meldung der Versandbereitschaft bzw. Übergabe an den Frachtführer hat die HIS RENEWABLES GmbH ihre Leistungen erfüllt.
c. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
d. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Verschlechterung geht, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, beim Versendungskauf mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über.
e. Der Besteller hat auf eigene Kosten die Abladung vorzunehmen. Nimmt der Besteller die Abladung nicht vor, befindet er sich in Annahmeverzug.
14. Gewährleistung
14.1. Beschaffenheiten, Montagehinweise, Mängelrüge, Gewährleistungsfrist
a. Die Liefergegenstände sind mangelfrei, wenn sie die in den Datenblättern und im Katalog aufgeführten Beschaffenheiten aufweisen bzw. wenn sie entsprechend der Erstmusterfreigabe gefertigt wurden.
b. Der Besteller ist verpflichtet, für die Montage der Liefergegenstände nur qualifiziertes und zugelassenes Fachpersonal einzusetzen. Bei der Montage sind zwingend die Montagehinweise der HIS RENEWABLES GmbH einzuhalten. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Liefergegenstände, die unter Verletzung der Montageanleitung oder durch nicht qualifiziertes oder nicht zugelassenes Fachpersonal verbaut werden. Soweit der Besteller der Auffassung ist, dass die Montageanleitung fehlerhaft oder unvollständig ist, hat der Besteller die HIS RENEWABLES GmbH über den angeblichen Fehler oder die angebliche Unklarheit schriftlich zu informieren und erst nach einer Klärung die Montage vorzunehmen.
c. Die HIS RENEWABLES GmbH kann weder die Geeignetheit für einen bestimmten Einsatzzweck noch die Umgebungsbedingungen noch die Rückwirkungen aus einem elektrischen System feststellen und überprüfen. Weder die Geeignetheit für einen bestimmten Einsatzzweck noch die Eignung für bestimmte Umgebungsbedingungen werden Vertragsbestandteil.
d. Werden von der HIS RENEWABLES GmbH Empfehlungen abgegeben, so erfolgt diese Empfehlung unter dem Vorbehalt, dass die Angaben des Bestellers vollständig und inhaltlich richtig gewesen und keinerlei Besonderheiten zu beachten gewesen sind.
e. Der Besteller hat unverzüglich nach Ablieferung des jeweiligen Liefergegenstandes diesen zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, gegenüber der HIS RENEWABLES GmbH unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge zu erheben. In der Mängelrüge ist die Rechnungsnummer, die Artikelnummer, die betroffene Menge anzugeben und jeder einzelne Mangel gesondert zu rügen. Bei Sukzessiv- oder Teillieferungen ist nach jeder Lieferung zu untersuchen und zu rügen.
f. Die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung umfasst insbesondere die Überprüfung der Liefergegenstände auf ihre Funktionalität und die Einhaltung der Daten gemäß den Angaben im Datenblatt und Katalog bzw. in der Auftragsbestätigung.
g. Die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge gilt für jeden einzelnen Verarbeitungsschritt. Unterlässt der Besteller die unverzügliche Rüge in dem jeweiligen Verarbeitungsschritt, gelten die Liefergegenstände als genehmigt.
h. Die HIS RENEWABLES GmbH widerspricht hiermit sämtlichen Klauseln, nach denen die Untersuchungspflicht auf die HIS RENEWABLES GmbH überlastet wird. Eine Untersuchungsmöglichkeit in den jeweiligen Verarbeitungsschritten besteht faktisch ohnehin nicht für die HIS RENEWABLES GmbH, da die HIS RENEWABLES GmbH die weitere Verarbeitung nicht vornimmt.
i. Erhebt der Besteller nicht unverzüglich eine Mängelrüge, so gelten die Liefergegenstände als genehmigt.
j. Mit der Genehmigung sind sämtliche mögliche Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
k. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung des jeweiligen Liefergegenstandes.
14.2. Aufklärung des technischen Sachverhalts, Mitwirkungspflichten des Bestellers
a. Der Besteller ist verpflichtet, der HIS RENEWABLES GmbH Musterstücke der angeblich mangelhaften Liefergegenstände zu übersenden, damit die HIS RENEWABLES GmbH diese bei Bedarf in einem Labor untersuchen lassen kann.
b. Darüber hinaus hat der Besteller der HIS RENEWABLES GmbH Zugang zu der Einbausituation zu verschaffen, damit die HIS RENEWABLES GmbH die Einwirkungen auf die Liefergegenstände (Hitze, Spannung, Stromstärken, Gleichrichter, Sicherungen etc.) überprüfen kann.
c. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Besteller die vorgenannten Pflichten verletzt, es sei denn, die HIS RENEWABLES GmbH erkennt die Mangelhaftigkeit der Liefergegenstände an.
14.3. Schiedsgutachterabrede
a. Können sich die Parteien nicht darüber einigen, ob die Liefergegenstände mangelhaft sind oder nicht, so sind die Parteien einig, dass der streitige Sachverhalt rechtsverbindlich gemäß § 317 ff. BGB durch einen Schiedsgutachter entschieden werden soll.
b. Bei dem Schiedsgutachter muss es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handeln.
c. Können sich die Parteien nicht auf einen Schiedsgutachter einigen, kann jede Partei die IHK / AHK beauftragen, einen Schiedsgutachter zu benennen. Der von der IHK / AHK benannte Schiedsgutachter kann nur abgelehnt werden, soweit die Ablehnungsgründe entsprechend einer Richterablehnung in der Person des Schiedsgutachters vorliegen. Die Kosten des Schiedsgutachtens sind nach Obsiegen und Unterliegen zu tragen.
14.4. Abwicklung, Gutschrift, Nacherfüllung
a. In der Regel benötigt der Besteller Ersatzware noch vor der Aufklärung, ob die Liefergegenstände überhaupt mangelhaft gewesen sind. In der Kabelbranche ist es üblich, Ersatzware deswegen nur gegen Rechnung zu liefern und erst nach Klärung des Sachverhaltes und im Umfang des tatsächlichen Erhalts der ausgebauten Ware eine Gutschrift zu erteilen. Diese Vorgehensweise hat ihre Ursache darin, dass der überwiegende Teil des Preises auf das verbaute Metall, z. B. Kupfer, entfällt. Die HIS RENEWABLES GmbH folgt diesem allgemeinen Handelsbrauch und liefert Ersatzware nur gegen Rechnung aus.
b. In der Regel hat der Besteller ein Interesse daran, dass Ersatzware schnellstmöglich geliefert wird. Die HIS RENEWABLES GmbH ist deswegen auch berechtigt, gleichartige Liefergegenstände von anderen Herstellern als Ersatzware zu liefern, die technisch betrachtet baugleich sind.
c. Sobald die technische Überprüfung der bemängelten Liefergegenstände und der Umgebungsbedingungen abgeschlossen ist, wird die HIS RENEWABLES GmbH dem Besteller das Ergebnis der Überprüfungen mitteilen.
d. Sofern die HIS RENEWABLES GmbH die Mängelrüge als gerechtfertigt erachtet, wird die HIS RENEWABLES GmbH nach Erhalt der bemängelten Liefergegenstände im Umfang des Erhalts eine Gutschrift erteilen.
e. Für bemängelte Ware, die nicht zurückgegeben wird, kann keine Gutschrift erteilt werden. Diese Regelung hat ihre Ursache in dem hohen Wert des Metallanteils (z. B. Kupfer). Darüber hinaus besteht bei einer unterbliebenen Rückgabe die widerlegbare Vermutung, dass die Liefergegenstände nach wie vor genutzt werden.
14.5. Rechtsmängel
a. Sofern die Liefergegenstände tatsächlich die Rechte Dritter verletzen, wird die HIS RENEWABLES GmbH nach eigener Entscheidung entweder Liefergegenstände zur Verfügung stellen, die die Rechte Dritter nicht verletzen, oder mit dem Dritten eine Vereinbarung treffen, die dem Besteller die vertragsgemäße Nutzung der Liefergegenstände erlaubt.
b. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, sofern der Besteller die Verletzung der Rechte Dritter durch Vorgaben gegenüber dem Lieferer verursacht hat, die Liefergegenstände so verändert hat, dass hierdurch die Rechte Dritter verletzt werden, oder die Rechtsverletzung sich erst aus der Verwendung zusammen mit Produkten ergibt, die der Lieferer nicht hergestellt hat, oder der Besteller die Rechtsverletzung in sonstiger Weise verursacht oder zu vertreten hat (z. B. durch unzutreffende Werbeangaben).
c. Der Besteller ist verpflichtet, die HIS RENEWABLES GmbH unverzüglich über die behauptete Rechtsverletzung zu informieren.
14.6. Fehlschlagen der Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag
a. Der Besteller ist erst zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
b. Zur Nacherfüllung werden der HIS RENEWABLES GmbH zumindest zwei Nacherfüllungsversuche eingeräumt.
c. Sofern der Besteller den Kaufpreis mindert, hat er darzulegen, inwiefern die Gebrauchsfähigkeit der Liefergegenstände durch den behaupteten Mangel beeinträchtigt ist. Ist die Gebrauchsfähigkeit der Liefergegenstände aus technischer Sicht nicht beeinträchtigt, ist kein Minderungsbetrag anzusetzen.
14.7. Ausschluss von verschuldensunabhängigen Schadensersatzansprüchen
a. Die HIS RENEWABLES GmbH schuldet wegen einer mangelhaften Lieferung oder Leistung keinen verschuldensunabhängigen Schadensersatz, insbesondere keinen entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Schadensersatz wegen Betriebsunterbrechung.
14.8. Aufwendungsersatz
a. Der Besteller ist nur zur Geltendmachung von Aufwendungsersatz berechtigt, sofern die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist und die HIS RENEWABLES GmbH an der Mangelhaftigkeit der Liefergegenstände oder an dem Scheitern der Nacherfüllung ein Verschulden trifft.
b. Hat eine mangelfreie Nacherfüllung stattgefunden, sind Ansprüche auf Aufwendungsersatz ausgeschlossen.
c. Aufwendungsersatz kann nur anstelle von Schadensersatz statt der Leistung verlangt werden.
d. Unter vergeblichen Aufwendungen sind nur solche zu verstehen, die wegen der Mangelhaftigkeit der Liefergegenstände nutzlos geworden sind. Hierunter fallen insbesondere nur Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Lieferung einer mangelfreien Sache aufgewendet worden sind.
e. Zum Aufwendungsersatz zählen nur Kosten, die nach Erhalt der Auftragsbestätigung entstanden sind und endgültig vergeblich aufgewendet worden sind.
f. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht, soweit der Besteller mit dem Nichterhalt der Leistung gerechnet hat oder rechnen musste.
g. Der Anspruch besteht insbesondere nicht für Liefergegenstände, die unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung gestanden haben.
h. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht ferner nicht, soweit die Aufwendungen in einem deutlichen Missverhältnis zur nicht erbrachten Leistung stehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller sich ohne Weiteres vergleichbare Liefergegenstände von Wettbewerbern hätte besorgen können.
i. Nicht unter den Aufwendungsersatz fallen Ansprüche wegen entgangenem Gewinn, Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung und eigene Arbeitsleistungen.
j. Hat der Besteller aus seinen Aufwendungen einen Nutzen gezogen oder hätte er diesen ziehen können, so ist der mögliche Anspruch auf Aufwendungsersatz entsprechend zu mindern.
14.9. Schadensersatz statt der Leistung
a. Der Besteller hat der HIS RENEWABLES GmbH ausdrücklich schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung zu setzen. Eine Nachfristsetzung ist nur wirksam, soweit im Zeitpunkt der Nachfristsetzung die geschuldete Leistung fällig gewesen ist.
b. Die Nachfristsetzung muss klar und deutlich die verlangte Leistung konkretisieren und das Ende der Frist klar bezeichnen. Die angemessene Nachfrist hat zu berücksichtigen, dass die Liefergegenstände in der Regel erst noch hergestellt werden müssen.
c. Der Besteller ist nicht berechtigt, für erhaltene mangelfreie Teillieferungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
d. Hat der Besteller rechtswirksam den Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung geltend gemacht, beschränken sich die Ansprüche des Bestellers wegen Schadensersatz statt der Leistung auf die Differenz zwischen einem möglicherweise höheren Kaufpreis einer Ersatzware gleicher Art und gleicher Güte aus demselben Herkunftsland und dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Kaufpreis.
e. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Vermögensnachteilen des Bestellers auf Grund der nicht erfolgten Lieferung, insbesondere auf Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn, bestehen nicht. Dieser Ausschluss greift nicht ein, soweit die HIS RENEWABLES GmbH den Schaden des Bestellers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
f. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche natürlicher Personen wegen der Verletzung oder Beeinträchtigung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit sowie für unabdingbare Ansprüche (Haftpflichtgesetz, Produkthaftungsgesetz).
14.10. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
a. Sofern die HIS RENEWABLES GmbH die Nichterfüllung der Lieferverpflichtung oder die Schlechterfüllung der Lieferverpflichtung zu vertreten hat, sind Ansprüche auf Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Dieser Ausschluss greift nicht ein, soweit die HIS RENEWABLES GmbH den Schaden des Bestellers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
b. Sofern die HIS RENEWABLES GmbH nicht die Herstellerin der Liefergegenstände ist, wird ihr ein Verschulden des Herstellers nicht zugerechnet.
15. Haftung für Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen
a. Schadensersatzansprüche für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eintreten, bestehen gegen die HIS RENEWABLES GmbH nur, sofern der HIS RENEWABLES GmbH für die Entstehung des Schadens grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
b. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er die HIS RENEWABLES GmbH bei der Bestellung nicht darauf hingewiesen hat, dass bei einer mangelhaften Lieferung ein hoher Vermögensschaden entstehen kann. Unter einem hohen Vermögensschaden wird ein Betrag verstanden, der 50.000 EUR übersteigt.
c. Ansprüche des Bestellers wegen Vermögensschäden, insbesondere wegen entgangenem Gewinn, Produktionsausfall oder wegen Betriebsunterbrechung, sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
d. Die HIS RENEWABLES GmbH haftet nicht für Vermögensschäden, die dem Besteller durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Die HIS RENEWABLES GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die ihre Ursache darin haben, dass der Besteller gegenüber seinem Kunden auf die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht verzichtet oder diese für seinen Kunden übernommen hat.
e. Die möglichen Schadensersatzansprüche des Bestellers sind der Höhe nach auf 100.000 EUR begrenzt.
f. Soweit die Haftung der HIS RENEWABLES GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gelten die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen auch zu Gunsten der vertretungsberechtigten Organe der HIS RENEWABLES GmbH, der leitenden Angestellten, der Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
g. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern Ansprüche wegen Tod, Körperverletzung, Gesundheitsbeeinträchtigung oder unabdingbare Ansprüche (z. B. Produkthaftungsgesetz, Haftpflichtgesetz) geltend gemacht werden.
h. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse gelten ferner nicht, sofern der HIS RENEWABLES GmbH für die Entstehung des Schadens grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
i. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, die nicht einen Mangel oder Schaden am Liefergegenstand selbst betreffen, beginnt nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 199 BGB) und beträgt abweichend von § 195 BGB ein Jahr. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht, sofern Ansprüche wegen Tod, Körperverletzung, Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Ansprüche nach unabdingbaren Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz, Haftpflichtgesetz) geltend gemacht werden.
16. Rahmenverträge mit Abnahmeverpflichtung
a. Soweit wir mit dem Besteller einen Rahmenvertrag mit einer Abnahmeverpflichtung abgeschlossen haben und der Besteller innerhalb von 12 Monaten die vereinbarten Abrufe nicht getätigt hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Liefermenge an den Besteller auszuliefern und die Liefermenge in Rechnung zu stellen, auch wenn die Annahme der Ware durch den Besteller verweigert wird.
17. Export, Ausfuhrkontrolle
a. Die Liefergegenstände sind zum Verbleib in dem mit dem Käufer vereinbarten Lieferland bestimmt. Liefergegenstände, die Embargobestimmungen unterliegen, dürfen vom Besteller nicht aus dem vereinbarten Lieferland exportiert werden.
b. Der Besteller versichert hiermit, dass er alle Ausfuhrbestimmungen und Embargovorschriften, insbesondere deutschen, europäischen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen, eigenverantwortlich einhalten wird. Verletzt der Besteller diese Verpflichtung schuldhaft, hat er die HIS RENEWABLES GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich möglicher Geldstrafen freizustellen und auch die Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen.
c. Es obliegt dem Besteller, sich über entsprechende Export- und/oder Importbestimmungen bzw. ‐beschränkungen selbstständig zu informieren und ggf. entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu erwirken.
18. Entsorgung
a. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, ist der Besteller verpflichtet, Liefergegenstände, die unter das ElektroG, BatterieG oder die VerpackungsVO fallen, im Einklang mit sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich zu entsorgen. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass er bei der Verwendung einzelner Bauteile, die die HIS RENEWABLES GmbH ihm geliefert hat, selbst Hersteller der Elektro- oder Elektronikgeräte ist und die oben genannten Verpflichtungen ihm deswegen selbst obliegen. Der Besteller übernimmt, soweit dies gesetzlich möglich ist, alle damit zusammenhängenden Pflichten, z. B. Zahlungs‐, Organisations- und Mitteilungspflichten.
19. Force Majeure
a. Ist die Nichteinhaltung der Lieferungen oder Leistungen der HIS RENEWABLES GmbH auf höhere Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Atom-/Reaktorunfälle, auf Arbeitskämpfe, Störung der Lieferketten, Störung der Logistikketten, Anstieg der Energiekosten (u. a. Strom, Gas) um mehr als 3 Prozent pro Jahr oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der HIS RENEWABLES GmbH liegen, zurückzuführen, so ist die HIS RENEWABLES GmbH während der Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten befreit und die Lieferzeit verlängert sich angemessen.
b. Die HIS RENEWABLES GmbH wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
c. Sofern die Dauer des Ereignisses einen Zeitraum von 3 Monaten überschreitet, ist die HIS RENEWABLES GmbH auch zur Beendigung des Vertrages berechtigt.
20. Vertragssprache, anwendbares Recht, Gerichtsstand
a. Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart ist.
b. Auf sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der HIS RENEWABLES GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, finden die rechtlichen Vorschriften von Deutschland, mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Vorschriften und des UN-Kaufrechtes (CISG), Anwendung.
c. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen oder Leistungen der HIS RENEWABLES GmbH ist der Sitz der HIS RENEWABLES GmbH in 64760 Oberzent, Deutschland.